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Event-Planung

Barrierefreie Events planen: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Veranstalter bedeutet

Das BFSG betrifft auch digitale Buchungsstrecken für Events. Was Veranstalter, Verbände und Hochschulen jetzt zur Barrierefreiheit wissen müssen.

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Orbance Team

Kurz zusammengefasst

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit Juni 2025 und betrifft auch digitale Buchungsstrecken für Tickets und Eventanmeldungen. Für Verbände, Hochschulen und öffentliche Träger ist Barrierefreiheit damit ein hartes Auswahlkriterium, nicht mehr nur eine Kür.

  • Pflicht statt Kür: Online-Ticketkauf und Anmeldung müssen mit Screenreader, Tastatur und ausreichenden Kontrasten funktionieren (WCAG AA).
  • Priorität: zuerst die öffentliche Buchungsstrecke, interne Verwaltungsoberflächen können folgen, wenn eine klare Roadmap existiert.
  • Beim Anbieter prüfen: öffentlich einsehbare Barrierefreiheitserklärung und nachvollziehbarer Umsetzungsstand.

Verwandte Themen: Software für Verbände und Hochschulen · Beschaffung und Vergabe · Barrierefreiheit

Barrierefreie Events planen: Was das BFSG für Veranstalter bedeutet

Seit Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die europäische Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und betrifft deutlich mehr Bereiche, als viele Veranstalter zunächst vermuten, darunter auch Online-Buchungsstrecken für Tickets und Events.

Was das BFSG konkret regelt

Das BFSG verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Produkte und Dienstleistungen, diese barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen unter anderem Websites und Apps, über die Verträge geschlossen werden, also auch der digitale Ticketkauf oder die Anmeldung zu einer Veranstaltung. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die solche Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr anbieten. Für rein private oder punktuelle Vereinsaktivitäten gelten teils Ausnahmen, für Verbände, Hochschulen und Einrichtungen mit regelmäßigem, kommerziellem oder öffentlichem Charakter lohnt sich aber ein genauer Blick.

Barrierefreiheit bedeutet dabei konkret: Die Buchungsstrecke muss auch mit Screenreadern bedienbar sein, ausreichende Farbkontraste bieten, per Tastatur navigierbar sein und verständliche, klar strukturierte Formulare enthalten. Der internationale Standard dafür sind die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), meist in der Konformitätsstufe AA.

Warum das für Verbände, Hochschulen und öffentliche Einrichtungen besonders relevant ist

Öffentliche Stellen unterliegen bereits seit Längerem eigenen Barrierefreiheitspflichten, etwa über die BITV. Das BFSG erweitert diesen Gedanken jetzt auch auf privatwirtschaftliche Anbieter und ihre digitalen Vertriebswege. Für Hochschulen, Verbände und ähnliche Einrichtungen bedeutet das in der Praxis: Wer Software zur Ticketvergabe oder Eventanmeldung einsetzt, sollte prüfen, ob der Anbieter selbst eine Barrierefreiheitserklärung vorlegen kann und wie weit die eigene Buchungsstrecke den WCAG-Kriterien entspricht.

Das ist nicht nur eine rechtliche Formalie. Barrierefreie Buchungsprozesse erreichen nachweislich mehr Teilnehmende, etwa Menschen mit Seh- oder motorischen Einschränkungen, aber auch ältere Nutzergruppen, die von klaren Strukturen und guter Lesbarkeit profitieren.

Wie das in die Softwareauswahl insgesamt einfließt, steht unter Eventmanagement-Software für Verbände, Hochschulen und öffentliche Einrichtungen.

Was Veranstalter konkret prüfen sollten

  • Formulare und Buchungsstrecke: Lassen sich alle Schritte per Tastatur bedienen, ohne dass die Maus zwingend nötig ist?
  • Kontraste und Textgrößen: Sind Schriftgrößen und Farbkontraste so gewählt, dass Inhalte auch bei Sehschwäche lesbar bleiben?
  • Screenreader-Kompatibilität: Werden Formularfelder, Buttons und Fehlermeldungen korrekt durch Screenreader vorgelesen?
  • Verständliche Sprache: Sind Fehlermeldungen und Hinweistexte klar formuliert, statt kryptischer technischer Codes?
  • Barrierefreiheitserklärung des Software-Anbieters: Liegt eine aktuelle, öffentlich einsehbare Erklärung vor, die den Stand der Umsetzung transparent macht?

Kein Alles-oder-Nichts-Thema

Barrierefreiheit wird oft als große, kaum zu stemmende Aufgabe wahrgenommen. In der Praxis ist es sinnvoller, sie als kontinuierlichen Prozess zu verstehen: Die öffentliche Buchungsstrecke, über die Teilnehmende Tickets kaufen oder sich anmelden, hat in der Regel Priorität, weil sie den größten Nutzerkreis betrifft. Interne Verwaltungsoberflächen, die nur von Vorstand oder Team genutzt werden, können in einem zweiten Schritt folgen.

Wichtig ist vor allem, dass eine klare Roadmap existiert und der Anbieter transparent macht, welche Bereiche bereits den WCAG-Kriterien entsprechen und woran noch gearbeitet wird.

Fazit

Das BFSG macht digitale Barrierefreiheit für Online-Buchungsstrecken zur Pflicht statt zur Kür, und das betrifft auch den Ticketkauf und die Eventanmeldung. Für Verbände, Hochschulen und öffentliche Einrichtungen kommt damit ein weiteres, handfestes Kriterium bei der Auswahl der eingesetzten Software hinzu: eine öffentlich einsehbare Barrierefreiheitserklärung und eine nachvollziehbare Umsetzung der WCAG-Kriterien sollten heute genauso selbstverständlich abgefragt werden wie DSGVO-Konformität oder Serverstandort.

Barrierefreiheit ansehen →  ·  Institutional ansehen →  ·  Beschaffung und Vergabe →

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